Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt drucken01.Geltungsbereich und Allgemeines 01.1. TELCA erbringt alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen (Lieferungen und Leistungen) ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"), die der Kunde durch Erteilung des Auftrages anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn TELCA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Jegliche Abweichung bedarf schriftlicher Bestätigung durch TELCA. Für die Entsorgung eventueller Verpackungsmaterialien hat der Empfänger selbst Sorge zu tragen. 02. Allgemeine Bestimmungen zur Gewährleistung 02.1. Angebote von TELCA erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit TELCA von Dritten gefertigte Komponenten liefert. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich (d.h. per Fax oder Brief) als verbindlich durch TELCA bezeichnet werden. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind. 02.2. Im Falle von Mängeln der Vertragswaren oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist TELCA nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlag oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung TELCA schriftlich, d.h. per Brief mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind TELCA unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. 02.3. Der Kunde ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, TELCA die Prüfung des reklamierten Gegenstands zu gestatten, und zwar nach Wahl von TELCA entweder beim Käufer oder bei TELCA direkt. Verweigert der Kunde die Überprüfung, dann wird TELCA von der Gewährleistung frei. 02.4. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Kunde Betriebs- oder Wartungsanweisungen von TELCA oder den jeweiligen Herstellern der Artikel nicht befolgt oder der Kunde oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben, oder Verbrauchsmaterialien verwandt worden sind, die nicht den Spezifikationen von TELCA oder den jeweiligen Herstellern der Artikel entsprechen. Gleiches gilt im Falle von Schäden, die durch den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen entstehen, deren Kompatibilität TELCA nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat. Im Falle der Nachbesserung erwirbt TELCA mit dem Ausbau Eigentum an den ausgebauten Komponenten. Bei Ersatzlieferung wird TELCA mit Eingang des Austauschgeräts oder der Austauschkomponenten beim Kunde Eigentümer der auszutauschenden Geräte und/oder Komponenten. 03. Lieferbedingungen 03.1. TELCA nimmt Bestellungen, Angebote und Lieferungen zunächst nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an. Für Anfragen, Bestellungen und Lieferungen ins, bzw. aus dem Ausland gelten besondere Bedingungen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen. TELCA ist zu Teillieferungen berechtigt. Offene Schäden sind dem Zusteller bzw. Spediteur sofort zu melden, verdeckte Schäden sind TELCA innerhalb 7 Tagen telefonisch zu melden. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers von TELCA auf den Kunden über. 03.3. Bei TELCA kaufen Sie auf Probe, egal für welchen Einkaufsweg Sie sich entscheiden. Der Kaufvertrag wird erst nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Ware wirksam. TELCA garantiert Ihnen ein uneingeschränktes Rückgaberecht, ausgeschlossen hiervon sind nicht mehr originalverpackte und/oder nicht mehr originalversiegelte Waren und/oder benutzte. Zur Wahrung Ihres Rückgaberechts reicht es aus, wenn Sie die Artikel an TELCA frei (d.h. vollständig frankiert) innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückschicken. Laut Fernabsatzgesetz können Sie bezogene Warensendungen über EUR 40,00 Rechnungsbetrag unfrei an uns zurücksenden. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. 03.4. Annahmeverweigerung durch den Kunden bei Lieferung per Nachnahme: Wird eine Bestellung des Kunden von uns auf Kundenwunsch per Nachnahme verschickt und die Annahme durch den Kunden aus Gründen verweigert, die nicht im Einflussbereich von uns zu suchen sind, so hat der Kunde auf jeden Fall die uns entstandenen, gesamten Portokosten (Portokosten unserer Vorlieferanten, eigene Portokosten, Portokosten für die Rücksendung an uns oder Weiterleitung an unsere Vorlieferanten zur Rücknahme) zu tragen. Hinzu kommt auf jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro. Höhere Bearbeitungsgebühren (z.B. dadurch, dass unsere Vorlieferanten diese uns berechnen) behalten wir uns vor, sofern wir diese glaubhaft nachweisen können. 03.5. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TELCA. 03.6. Versandspesenanteil: Zuzüglich zum Kaufpreis berechnen wir Ihnen 5,90 EUR Versandspesenanteil. Bei der Lieferung per Nachnahme entstehen zusätzliche Nachnahmegebühren von 5,00 Euro. 04. Besondere Bedingungen für den Bereich " Mobilfunk " 04.1. Gewährleistung bei Mobiltelefonen (Handys): Die Herstellergewährleistung für Handys beträgt 24Monate. Wir behalten uns im Garantiefall die Nachbesserung vor. 04.2. Kartenfreischaltung: Bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages wie auch eines Prepaid-Vertrages gelten die jeweiligen AGB des jeweiligen Netzbetreibers oder Service-Providers. 05. Preise und Zahlungsbedingungen 05.1. Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von TELCA , die Sie nach erfolgter Bestellung binnen 24 Stunden per E-Mail erhalten, und verstehen sich ab dem von TELCA gewählten Auslieferungslager ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. In den Preisen eingeschlossen ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware. Grundsätzlich sind unsere Angebote freibleibend. Druckfehler und Irrtümer sind leider nie auszuschließen und somit vorbehalten. Preisangaben erfolgen grundsätzlich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Verbraucher / Endkunden. Preisangaben erfolgen grundsätzlich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Unternehmen oder Vertriebspartner. 05.2 Die Zahlung der Ware erfolgt mittels Belastung im Lastschriftverfahren (nur bei Bestandskunden und mindestens 3 Bestellungen per Nachnahme oder Vorkasse), via Vorauskasse oder per Nachnahme. Wird aufgrund besonderer Vereinbarung gegen Rechnung geliefert, so ist der Kaufpreis innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. TELCA nimmt Schecks stets nur erfüllungshalber an. Im Falle von Teillieferungen ist nur der anteilige Kaufpreis zahlbar. 05.3. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden berechnet TELCA Verzugszinsen in Höhe von 3,00% über dem jeweiligen Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentral Bank (EZB), Frankfurt/Main; TELCA bleibt der Nachweis eines höheren durch den Verzug entstandenen Schaden, dem Kunde der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens von TELCA vorbehalten. Wird von der Bank des Kunden die Lastschrift bei Vorlage nicht eingelöst oder gibt der Kunde bei seiner Bank die Lastschrift zurück, erheben wir für jede Nichteinlösung eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro zusätzlich zu den entstehenden Bankgebühren von TELCA. 05.4. Der Kunde kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von TELCA ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 06. Eigentumsvorbehalt 06.1. Alle Lieferungen von TELCA erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ist der Kunde Kaufmann, dann geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Rechten ("Vorbehaltsware") erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Kunden über. 06.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu verarbeiten oder umzugestalten. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderungen von TELCA ab. TELCA nimmt diese Abtretung an. Der Kunde wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die von TELCA abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf die Rechte von TELCA hinweisen. 06.3. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, dann darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. TELCA ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurückzunehmen oder die Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. TELCA kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen. 06.4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes wird der Kunde die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und TELCA auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice gewähren. Der Kunde tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche bereits jetzt an TELCA ab. TELCA nimmt diese Abtretung an und erklärt die Rückabtretung an den Kunden mit der Maßgabe, dass diese wirksam wird, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist. 06.5. Die Annahme der Bestellung wird erst mit dem Versand wirksam. Die Preise im Internet sind mit einer Schaufenster-Auslage vergleichbar, deren Preisangaben ebenfalls nicht verbindlich sind. (Landgericht Essen Aktenzeichen: 16 O 416/02) 07. Rechte Dritter 07.1. TELCA wird den Kunde von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes freistellen, sofern der Kunde TELCA von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und TELCA alle erforderlichen rechtlichen und technischen Abwehrmaßnahmen, insbesondere Änderung oder Austausch gelieferter Ware, ermöglicht hat. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. 08. Export 08.1. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Exports der Vertragswaren die Bestimmungen des US-amerikanischen und des deutschen Außenwirtschaftsrechts zu beachten. Dies gilt gleichermaßen für die Lieferung in Länder, an Empfänger oder zu Zwecken, von welchen der Kunde weiß oder wissen muss, dass sie der außenwirtschaftsrechtlichen Kontrolle unterliegen. 09. Vertraulichkeit und Datenschutz 09.1. Die von TELCA für die Geschäftsentwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden gespeichert. TELCA gibt die Kundendaten auf keinen Fall an Dritte weiter. Ausgenommen davon ist der Abschluss eines Handy-Vertrages und der Kauf eines Prepaid-Paketes. In einem solchen Fall müssen die Kundendaten an die Mobilfunkbetreiber weitergegeben werden, damit die SIM-Karte freigeschalten werden kann. Eine weitere Ausnahme ergibt sich im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Um die Zahlungstransaktionen ordnungsgemäß durchführen zu können, müssen personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis. 09.2. TELCA wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bekanntgewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. TELCA behält sich zum Zwecke der Kreditprüfung einen Datenaustausch mit der Schufa vor. 10. Urheberschutz 10.1. Für von TELCA mitgelieferte, nicht von TELCA selbst hergestellte Software gelten für den Kunden die §§ 69a bis 69g Urheberrechtsgesetz und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. 11. Schlussregelungen 11.1. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen. 11.2. Für Verträge mit Vollkaufleuten ist Erfüllungsort Bensheim und ausschließlicher Gerichtsstand Bensheim. Ein Gerichtsstand ist in Bensheim ebenfalls begründet, falls bei Klageerhebung Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden nicht bekannt sind oder dieser keinen Wohnsitz im Inland (mehr) hat. 12. Salvatorische Klausel 12.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung nichtig sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt. In diesem Fall ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist. 13. Rechtlicher Hinweis 13.1. Durch das Urteil vom 12. Mai 1999 des Landgerichtes Hamburg wurde entschieden, dass der Besitzer einer Homepage durch die Anbringung eines Links und die darin enthaltenen Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landesgericht, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Seiten distanziert. Wir haben auf verschiedenen Seiten dieser Homepage Links zu anderen Seiten im Internet eingerichtet. Für alle diese Links gilt: Wir betonen, dass wir keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen ungesetzlichen Inhalten aller gelinkten Seiten. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns angemeldeten Banner und Links führen. TELCA Tel.: +49 (0) 6252 / 794-610 E-Mail: info@telca.de
03.2. Paket-Lieferungen bringt Ihnen der jeweilige Paket-Zusteller direkt ins Haus. Nach Möglichkeit wird die gesamte Bestellung in einer Sendung geliefert. Sollte dies nicht möglich sein, trägt TELCA die Mehrkosten. Sofern Ihre vollständig übermittelte Bestellung bis 12:00 Uhr des Bestelltages erfolgt, liefern wir in der Regel von 2-5 Werktagen nach Bestelleingang. Die in der per E-Mail erfolgenden Auftragsbestätigung von TELCA angegebenen Lieferzeiten sind circa-Zeiten. Verzug, so haftet TELCA für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Kunden nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von TELCA verursacht wurde. Die Lieferung durch TELCA erfolgt insofern unter dem Vorbehalt, dass TELCA selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten hat. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, von TELCA nicht zu vertretender Umstände ist TELCA berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.
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Inh. Axel Löser
Von-Erthal-Strasse 40
64646 Heppenheim
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